Kosten für ambulante Pflegeleistungen
Durch seine Beitragszahlungen zur Pflegeversicherung erwirbt sich jeder gesetzliche Versicherte einen Rechtsanspruch auf Hilfe, wenn er pflegebedürftig wird. Dann übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für ambulante Pflegeleistungen: Pflegebedürftige erhalten Pflegesachleistungen (z. B. Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst) oder Pflegegeld (z. B. Versorgung durch einen Angehörigen). Detaillierte Informationen zu Umfang und Anspruch auf Pflegeleistungen erfahren Sie in diesem Ratgeberartikel zu Pflegeleistungen.
Weil jeder Pflegebedürftige ganz unterschiedliche Hilfen benötigt, lassen sich der Umfang und damit auch die Kosten für Leistungen der ambulanten Pflege nicht pauschal nennen, sondern nur ganz grob einschätzen.
Für alle Tätigkeiten, die für die Pflege notwendig sind, vergibt der Gutachter von MDK Punkte, die am Ende summiert und je Modul unterschiedlich gewichtet werden. Daraus ergibt sich eine Gesamtpunktzahl, die den Pflegegrad bestimmt. Je höher die Punktzahl nach der Begutachtung ist, desto höher ist der Pflegegrad.
Häusliche Pflege bei Pflegegrad 1
Personen mit anerkanntem Pflegegrad erhalten bei der häuslichen Versorgung und Pflege durch Angehörige kein Pflegegeld oder Pflegesachleistungen bei der Pflege durch den ambulanten Pflegedienst. Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 steht aber der sog. Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro pro Monat zu, den sie für Betreuuung, Entlastung nutzen können.
Pflegegrad 1
Pflegegeld Pflegesachleistung
0 Euro 0 Euro
Häusliche Pflege bei Pflegegrad 2
Sofern Versicherte mit Pflegegrad 2 in der Häuslichkeit versorgt werden, haben sie Anspruch auf 316 Euro Pflegegeld oder 689 Euro Pflegegsachleistungen pro Monat.
Pflegegrad 2
Pflegegeld Pflegesachleistung
316 Euro 689 Euro
Häusliche Pflege bei Pflegegrad 3
Personen mit anerkanntem Pflegegrad 3, die in der Häuslichkeit versorgt werden, erhalten 545 Euro Pflegegeld oder 1.298 Euro Pflegesachleistung pro Monat.
Pflegegrad 3
Pflegegeld Pflegesachleistung
545 Euro 1.298 Euro
Häusliche Pflege bei Pflegegrad 4
Versicherte mit Pflegegrad 4 erhalten – sofern sie zuhause versorgt werden – 728 Euro Pflegegeld oder 1.612 Euro Pflegesachleistungen pro Monat.
Pflegegrad 4
Pflegegeld Pflegesachleistung
728 Euro 1.612 Euro
Häusliche Pflege bei Pflegegrad 5
Versicherte mit Pflegegrad 5 erhalten bei der ambulanten Versorgung 901 Euro Pflegegeld oder 1.995 Euro Pflegesachleistungen pro Monat.
Pflegegrad 5
Pflegegeld Pflegesachleistung
901 Euro 1.995 Euro
Für privatversicherte pflegebedürftige Menschen gilt: Anstelle der Pflegesachleistung tritt die Kostenerstattung, die in der Höhe der sozialen Pflegeversicherung entspricht.