Bei bestehender Einstufung rechnet der Pflegedienst die vereinbarten Pflegeleistungen direkt mit der Pflegekasse ab. Geht der Abrechnungsbetrag über die von der Pflegekasse zur Verfügung gestellten Beträge hinaus, fallen diese Beträge zu Lasten des Pflegebedürftigen oder seiner Angehörigen.
Bei nicht bestehendem Pflegegrad fällt der Monatsgesamtbetrag bis zur Einstufung des Pflegebedürftigen zu Lasten des Pflegebedürftigen oder seiner Angehörigen. Nach Einstufung durch die Pflegekasse werden die privat gezahlten Beträge mit den von der Pflegekasse zur Verfügung gestellten Beträgen gegen gerechnet und dem Pflegebedürftigen / Angehörigen bis zu dem von der Pflegekasse zu erstattenden Betrag gutgeschrieben. Bei dauerhafter Änderung des Pflegebedarfs werden die Module neu vereinbart. Bei aktuten Änderungen des Pflegebedarfs werden die tätsächlich erbrachten Leistungsmodule eingesetzt, zusätzlich oder anstatt der umseitig vereinbarten Module.


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